Krankenversicherung

Krankenversicherungen sind Thema des ArtikelsDie Krankenversicherung gliedert sich in die gesetzliche Krankenversicherung, die alternative private Krankenversicherung und diverse Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung, die besondere Leistungen absichern.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für jeden Arbeitnehmer verpflichtend, der weniger als die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze verdient. Die Beiträge werden zu einem festgelegten Anteil vom Arbeitgeber aufgebracht, die Differenz bis zum gesetzlich festgelegten Einheitsbeitrag muss der Arbeitnehmer bezahlen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Familienversicherung. Alle nicht selbst verdienenden Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert.

Verschiedene Krankenkassen kommen mit dem Einheitsbeitrag nicht aus und erheben Zusatzbeiträge. Diese muss der Arbeitnehmer alleine tragen. Er hat aber unter Beachtung von Kündigungsfristen ein Wahlrecht, wo er versichert sein möchte, und kann die Zusatzbeiträge vermeiden.

Die Leistungen der Krankenkassen sind weitgehend identisch. Verschiedentlich werden sogenannte Bonusprogramme angeboten. Beispielsweise kann man an Beitrag sparen, wenn man keinen Arzt aufsucht. Wird dies aber trotzdem notwendig, wird nicht nur der ursprüngliche Beitrag, sondern noch ein Zusatzbeitrag fällig. Man sollte da schon genau prüfen, ob sich dies im Einzelfall lohnt.

Die private Krankenversicherung

Auch wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss die gesetzliche Krankenkasse nicht verlassen. Er wird dann als freiwilliges Mitglied weiter geführt. Doch kann er anstelle der freiwilligen Mitgliedschaft auch eine private Krankenversicherung wählen, die mit deutlich niedrigeren Beiträgen wirbt. Da die Ärzte von der privaten Krankenversicherung besser bezahlt werden, kann es sein, dass sie privat Versicherte bevorzugen – auch das ein Argument.

Sie lohnt sich in der Regel allerdings nur für Singles oder Verheiratete ohne Kinder, die beide verdienen. Der Grund: in der privaten Krankenversicherung werden Beiträge für jeden Versicherten fällig, bei einer Familie mit drei Kindern also fünf Beiträge. Das kann durchaus höher sein als der Beitrag, den man als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt. Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse ist jederzeit möglich, doch ein Wechsel von der privaten in die freiwillige Krankenversicherung ist es nicht. Dazu kommt, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung vom Eintrittsalter des Versicherten abhängig sind. Es muss deshalb gut überlegt werden, ob sich ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung lohnt.

In der privaten Krankenversicherung zahlt der Versicherte die Arzt- und Krankheitskosten zunächst selbst und reicht die Belege dann zur Erstattung bei der Versicherung ein.

Zusatzversicherungen

Durch den Abbau von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Versicherten durch Eigenbeiträge stärker belastet. Diese Belastungen sind aber wieder versicherbar. Diese Zusatzversicherungen werden teilweise von den gesetzlichen Versicherungen selbst, vor allem aber von den privaten Versicherungen angeboten.

Beispiele sind die Versicherung von Sehhilfen oder von Zahnersatz. Hier können auf den Versicherten erhebliche selbst zu tragende Kosten zukommen, insbesondere wenn er mit den Kassenleistungen nicht zufrieden ist, sondern Besseres bevorzugt.

Auch wer gesetzlich versichert ist, kann sich als Privatpatient behandeln lassen, wenn er eine entsprechende Zusatzversicherung abschließt. Damit ist beispielsweise eine Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus ebenso versicherbar wie der Arztbesuch als Privatpatient.

Der Versicherte hat selbst die Wahl, ob er solche Zusatzversicherungen abschließt. Brillen als Beispiel halten oftmals länger und müssen nicht ersetzt werden. Da kann es günstiger sein, sich den regelmäßigen Beitrag zur Zusatzversicherung zu sparen und dafür eben im Bedarfsfalle dann Eigenbeitrag zu übernehmen.

Grafik: Birgit Reitz-Hofmann – Fotolia

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