Unter der Haftpflichtversicherung versteht man im Allgemeinen die Privathaftpflichtversicherung. Ein weiterer Zweig ist die KFZ-Haftpflichtversicherung, die zu den Autoversicherungen gehört. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzansprüche, die Dritte gegen den Versicherungsnehmer richten, wenn er ihnen beispielsweise schuldhaft durch Verletzung seiner Sorgfaltspflicht einen Schaden zugefügt hat. Die Privathaftpflicht ist im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht eine freiwillige Versicherung.
Die Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, seinen Ehegatten und die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Sie übernimmt nicht nur den Schadenersatz, sondern hilft auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Empfehlenswert ist sie insbesondere für Familien mit Kindern, da den Kindern erfahrungsgemäß eher ein Missgeschick unterläuft, das zu Schadenersatzansprüchen führen kann.
Ausgeschlossen ist der Schadenersatz natürlich, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, nicht aber bei Fahrlässigkeit. Auch innerhalb der Familie greift die Versicherung nicht, und auch Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich z. B. aufgrund von Miete besitzt, sind nicht versicherbar. Weiteres kann in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt sein.
Diese Versicherungsbedingungen sind in der Regel bei allen Versicherern identisch, sodass man sich bei der Auswahl nach der Prämie richten kann. Wer den Rat des Versicherungsvertreters in der Nähe braucht, muss etwas mehr bezahlen als der Versicherungsnehmer, der sich an eine Direktversicherung wendet. Er muss dann aber die Schadenmeldung auch selbst übernehmen.
Die Privathaftpflichtversicherung wird auch günstiger, wenn man den Versicherungsvertrag über mehrere Jahre abschließt. Er verlängert sich allerdings von Jahr zu Jahr, wenn man nicht kündigt. Des Weiteren kann man einen Selbstbehalt vereinbaren. Dann muss man kleine Schäden ganz oder größere Schäden bis zum Selbstbehalt aus der eigenen Tasche bezahlen, spart dafür aber an Prämie.
Übrigens: da die Prämie relativ niedrig ist, lohnt es sich nicht, sie quartalsweise oder gar monatlich zu bezahlen. Das kostet nur einen Prämienzuschlag, den man sich bei jährlicher Zahlung sparen kann.
Zusatzversicherungen gegen Mehrprämie
Neben der einfachen Privathaftpflicht lassen sich noch weitere Risiken versichern. Die Tierhalterhaftpflicht sichert das Risiko durch Pferd oder Hund ab. Die Mieterhaftpflicht schützt den Mieter vor Schadenersatzansprüchen des Vermieters, und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt den Eigentümer etwa bei einer Verletzung der Streupflicht. Hausbesitzer mit Ölheizung können sich durch eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung vor den Schadenersatzforderungen schützen, die beim Auslaufen von Heizöl gestellt werden können.
Weitere solche Versicherungen sind die Wassersporthaftpflichtversicherung, die Jagdhaftpflichtversicherung oder die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Man kann sich sogar dagegen versichern, dass ein mittelloser Dritter, der dem Versicherungsnehmer schadenersatzpflichtig ist, nicht versichert ist. Dann übernimmt die eigene Versicherung den Schadenersatz.
Spezielle Haftpflichtversicherungen
Daneben gibt es noch eine Reihe von Haftpflichtversicherungen, die nicht den Privatbereich betreffen. Dazu gehört beispielsweise die Berufshaftpflichtversicherung, die aber oft vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Betriebshaftpflicht abgedeckt wird. Denn Ansprüche Dritter aus einem Verschulden eines Mitarbeiters müssen in erster Linie gegen den Arbeitgeber oder Dienstherren gerichtet werden.
Betriebe haben in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung, wenn sie Ansprüchen Dritter, beispielsweise von Kunden, ausgesetzt sind. Doch hilft diese dem Unternehmer natürlich nicht, wenn er schlechte Arbeit abliefert. Da muss er schon selbst nachbessern. Spezielle Haftpflichtversicherungen schließen auch Ärzte oder Architekten ab, und Rechtsanwälte oder Steuerberater schützen sich vor den Folgen, wenn sie einen Termin versäumt haben und dem Kunden dadurch ein Schaden entstanden ist.
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