Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen auf eine Person einwirkendes Ereignis, durch das die Person unfreiwillig einen Schaden erleidet. Es gehört zu den juristischen Feinheiten, dass eine Sache keinen Unfall erleiden kann; sie kann allenfalls beschädigt werden. In der Unfallversicherung geht es nur um Personenschäden. Sachschäden, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, sind Gegenstand der Kaskoversicherung. [...]
Archiv | Juni, 2011
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