Die Unfallversicherung

Thema des Artikels sind UnfallversicherungenEin Unfall ist ein plötzliches, von außen auf eine Person einwirkendes Ereignis, durch das die Person unfreiwillig einen Schaden erleidet. Es gehört zu den juristischen Feinheiten, dass eine Sache keinen Unfall erleiden kann; sie kann allenfalls beschädigt werden. In der Unfallversicherung geht es nur um Personenschäden. Sachschäden, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, sind Gegenstand der Kaskoversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Zunächst unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache eines Arbeitgebers, dessen Mitarbeiter automatisch versichert sind. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften; die Beiträge werden allein vom Arbeitgeber getragen.

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt bei Arbeitsunfällen und bei beruflich verursachten Erkrankungen ein. Ebenfalls versichert ist der direkte Weg von der Haustür bis zum Arbeitsplatz und zurück; Umwege führen zum Verlust dieses Versicherungsschutzes. Die Meldung eines Unfalles ist allein Sache des Arbeitgebers, den man allerdings bei einem Wegeunfall mit den notwendigen Angaben unterstützen muss. Bei einem Arztbesuch infolge eines Arbeitsunfalles ist dies anzugeben, da dann nicht die Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft für die Krankheitskosten aufkommen muss. Der Versicherte merkt davon allerdings nichts. Das ist eine Angelegenheit zwischen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.

Die private Unfallversicherung

Unfälle können einen Menschen aber nicht nur am Arbeitsplatz treffen. Auch im Haushalt oder auf einer Urlaubsreise kann es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen. Die Heilungskosten, also die Beseitigung der Unfallfolgen, sind allerdings nicht Gegenstand der Unfallversicherung, sondern obliegen der Krankenversicherung. Dazu gehört beispielsweise auch eine Rehabilitationsmaßnahme.

Die private Unfallversicherung tritt dort ein, wo die Krankenversicherung nicht mehr zuständig ist. Ist der Unfall beispielsweise mit dem Verlust eines Fingers verbunden, so kann die Krankenkasse zwar für die Heilung aufkommen. Doch einen neuen Finger erhält man dadurch nicht. Beim Daumen ist der Verlust schon gravierender, und wenn man gar das Augenlicht verliert, wird man wohl kaum noch so wie bisher weiter leben können. Jetzt tritt die Unfallversicherung auf den Plan.

Die private Unfallversicherung leistet Ersatz in Geld beim Verlust von Gliedmaßen, dem Gehör oder dem Augenlicht. Dafür gibt es eine sogenannte Gliedertaxe, in der festgelegt ist, wie viel Prozent von der Versicherungssumme der Verlust eines Fingers oder des Augenlichts „wert“ ist. Entsprechend erfolgt die Entschädigung entweder als Einmalzahlung oder laufende Rente, je nachdem, was der Versicherungsvertrag vorsieht.

Die private Unfallversicherung gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr. Die Beiträge sind allein vom Versicherten zu tragen. Eventuell gibt es auch Beitragszuschläge, beispielsweise wenn jemand eine besonders gefährliche Sportart ausübt, oder eine Entschädigung ist dafür im „Kleingedruckten“ gar ausgeschlossen.

Zusatzoptionen

Der Versicherungsvertrag ist frei gestaltbar. So können beispielsweise beim Verlust des Augenlichts die Entschädigungsleistungen verdoppelt werden, oder es kann eine Leistung im Falle des Todes vereinbart werden. Auch die Beitragsrückgewähr, wenn kein Unfall zu beklagen ist, kann vereinbart werden.

Häufig werden auch noch folgende Leistungen, die anderweitig nicht abgesichert sind, in die Unfallversicherung einbezogen:

- Krankenhaustagegeld
- kosmetische Operationen
- Bergungskosten und Rückreisekosten
- Kurkostenbeihilfe
- eine Sofortleistungen bei schweren Verletzungen, um Nebenkosten abzudecken
- eine Leistung bei Knochenbrüchen

Für den Fall, dass sich kein Unfall ereignet, kann bei einem fortlaufenden Versicherungsvertrag eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden.

Quelle der Grafik: Jan Schumann – Fotolia

Ähnliche Beiträge:

Tags: , , ,

Bisher keine Kommentare

Antworten